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Pressemitteilung

Parteispendendebatte erreicht den Bezirkstag:

Innenministerium: Bezirksräte dürfen nichts annehmen, Parteien schon! ÖDP fordert konsequentes Verbot und eine klärende Anfrage des Präsidenten an das Ministerium

Die Bestechung von Mandatsträgern ist verboten. „Eine Selbstverständlichkeit“, findet ÖDP-Bezirksrat Alexander Abt. Der ÖDP-Politiker bedauert jedoch, dass gleichzeitig Großspenden von Konzernen und Industrieverbänden an die Parteien ausdrücklich erlaubt sind. Darüber hat das Bayerische Staatsministerium des Innern den Bayerischen Bezirketag in einem Schreiben informiert.
 
Angesichts verschiedener Spendenaffären in der Vergangenheit hat Bezirksrat Abt nun im schwäbischen Bezirkstag einen „Antrag auf Klärung“ eingereicht.
 
Bezirkstagspräsident Herr Reichert soll dem ÖDP-Antrag zufolge aufgefordert werden, an das Bayerische Staatsministerium des Innern eine klärende Anfrage zu richten: „Weshalb gilt das für Abgeordnete und Bezirksräte zu Recht bestehende Verbot, einen ungerechtfertigten Vorteil anzunehmen, nicht endlich auch für die politischen Parteien“, will Abt wissen. Reichert soll laut ÖDP-Antrag im Ministerium nachfragen, „ob die Einschätzung, dass der Geber eine Gegenleistung erwarten könnte, nicht grundsätzlich auch für die Parteien gelten müsste“.
 
In dem Schreiben des Innenministeriums an die kommunalen Spitzenverbände beschreibt das Innenministerium, dass die Annahme ungerechtfertigter Vorteile durch Mandatsträger nach § 108e StGB  strafgesetzlich verboten ist. Spenden von Großkonzernen und Industrieverbänden an die Parteien sind laut Innenministerium jedoch ausdrücklich erlaubt.
 
ÖDP-Bezirksrat Alexander Abt will aber nicht einsehen, „dass die Zahlung ungerechtfertigter Vorteile dadurch „reingewaschen wird“, dass sie nicht direkt an Mandatsträger, sondern an die Parteien überwiesen werden. Da sind dem Missbrauch doch Tür und Tor geöffnet“, kritisiert der schwäbische ÖDP-Bezirksrat. Die ÖDP fordert seit ihrer Gründung ein konsequentes Verbot von Konzern- und Industrieverbandsspenden an Parteien und hat sich selbst Firmenspendenfreiheit verordnet.
 
Abt: „Wer würde denn vertrauensvoll beispielsweise ein Amtsgericht, eine Polizeiinspektion oder ein Vermessungsamt aufsuchen, wenn den dort Beschäftigten per Gesetz ausdrücklich erlaubt wäre, Geldgeschenke anzunehmen. Unvorstellbar!“ Die ÖDP fordert deshalb: Was für die vollziehende Staatsgewalt und für die Justiz gilt, muss endlich auch für die gesetzgebende Gewalt, also für das Parlament  und die Parteien gelten.

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